Klimarecht und Immobilien
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und spätestens mit dem Beschluss vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (u.a. Az. 1 BvR 2656/18) einen neuen verfassungsrechtlichen Maßstab für den Schutz vor den Gefahren des Klimawandels gesetzt.
Die klimarechtlichen Vorschriften haben diese Vorgaben einzuhalten, was auch Auswirkungen auf den Immobiliensektor hat. So soll die vorgesehene Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beispielsweise durch die Nutzung klimafreundlicher Baumaterialien, die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Integration erneuerbarer Energien sowie die Förderung der Elektromobilität erreicht werden. Darüber hinaus wird etwa die Offenlegung von klimabeeinflussenden Informationen über den Energieverbrauch, die Treibhausgasemissionen und andere umweltbezogene Aspekte von Gebäuden für Immobilieneigentümer vorgeschrieben.
Klimarechtliche Vorschriften nicht einzuhalten kann wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Immobilie haben bzw. rechtlich sanktioniert werden.
Inhalt:
- EU-Gebäuderichtlinie
- Gebäudeenergiegesetz
- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
- Wärmepumpen und Nachbarschutz
- PV-Anlagen an/auf Mehrfamilienhäusern
- Elektromobilität bei Mietern und Wohnungseigentümern
- Mietrecht
Was gilt für Heizungsanlagen?
Raumtemperaturen als Mangel der Mietsache?
Klimagerechte Betriebskosten
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - Smart-Meter-Gesetz
- Contracting
- Klimarecht beim Bauen
Lernziel: Sie haben einen Überblick über wichtige klimarechtliche Vorschriften für Immobilien und die hierzu ergangene Rechtsprechung, die Ihnen die richtige Anwendung in der Immobilienpraxis zu erleichtern.
Zielgruppe: Führungs- und Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Bauträger, Immobilieneigentümer und -verwalter
WEITERBILDUNGSPFLICHT
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von § 34 c GewO. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können.
Status:
Plätze frei
Kursnr.: 26051811
Termin: Mo., 18.05.2026, 9:00 bis 16:30 Uhr
Dauer: 1 Tag
Kursort: Stade
Entgelt: 310,00 €
| Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
Mo., 18.05.2026
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Uhrzeit:
09:00 - 16:30 Uhr
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Ort:
Stade
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