Kursangebote / Sonya Eimann
Sonya Eimann
14.08.2019
Sehr geehrte Frau Eimann,
meine Kollegin Frau Fischer hat mich gebeten, Ihnen unsere Einschätzung zu der von Ihnen beschriebenen Umsatzsteuer-Problematik mitzuteilen.
Aufgrund einer uns bekannten unterschiedlichen Handhabung in den einzelnen Finanzämtern hatten wir uns im Jahre 2017 an die Oberfinanzdirektion Niedersachsen gewandt. Von dort bekamen wir eine Auskunft, die auch unsere Rechtsauffassung in dieser Frage stützt. Sinngemäß wurde uns bestätigt, dass die von den ehemaligen Bezirksregierungen ausgestellten unbefristeten Bescheinigungen ihre Gültigkeit behalten. Eine Überprüfung der Verhältnisse (aufgrund Zeitablaufs oder Veränderung der Rahmenbedingungen im Leistungsangebot) seitens die jeweils zuständige Landesbehörde ist zwar möglich, ebenso eine Anregung auf Überprüfung seitens der Finanzämter. So dies aber nicht erfolgt ist (wie in unserem Falle) bleibt es bei einem Fortgelten der entsprechenden Bescheinigung.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen etwas weiter. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Arne Reinecker
Referent Recht und Steuern
Beruf: Geprüfte Bilanzbuchhalterin
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